Das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat entschieden, dass die Trainingsmethode des Touchierens von Pferden am Sprung verboten werden soll. Sie folgt damit der Empfehlung der „Kommission Ausbildungsmethoden“, die 2021 einberufen worden war. Zwar bleibt die FN bei ihrer Auffassung, dass das fachgerechte Touchieren nicht tierschutzrelevant sei, aber in der Praxis davon abgewichen werde. In der Pressemitteilung der FN heißt es: „Die Möglichkeit, dass beim Touchieren am Sprung Fehler gemacht werden, besteht. Bei dieser Methode gibt es fast keine Fehlertoleranz. Kleine Abweichungen können negative Folgen für das Pferd haben.“ Selbst Fachleuten fiele es oft schwer zu vermitteln, wo die Grenze des bisher erlaubten, fachgerechten Touchierens am Sprung ist und wo das verbotene „Barren“ beginnt.
Zum Hintergrund: In einem Beitrag des Fernsehsenders RTL vom 11. Januar dieses Jahres wurden Videoaufnahmen ausgestrahlt, die auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum entstanden sind. Zu sehen sind Reiter, deren Pferde Schläge vor die Vorderbeine erhalten. Ähnliche Bilder hatten 1990 zur so genannten „Barr-Affäre“ im Stall Schockemöhle geführt. In der Folge änderte die FN ihr Regelwerk dahingehend, dass das fachgerechte Touchieren mit einer Bambusstange (o.ä.) als Trainingsmethode erlaubt sei. Sinn und Zweck ist es, die Pferde aufmerksamer zu machen. Das Barren hingegen wurde als tierschutzwidrige Maßnahme definiert, auch den „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“.
Die jetzt getroffene Entscheidung des FN-Präsidiums ist keine Bewertung der im RTL-Video gezeigten Trainingsmethoden. Dies ist Angelegenheit der FN-Disziplinarkommission. Im laufenden Verfahren wird sich die FN zu den Vorkommnissen im Stall Beerbaum nicht äußern.