Im Rahmen der FN-Tagung hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung die Kriterien für den Erwerb des Goldenen Reitabzeichens unter die Lupe genommen und Voraussetzungen noch präziser formuliert. Denn das „Goldene“ kann nicht nur eine Prüfung erworben werden, sondern sportliche Erfolge führen zur Auszeichnung. Diese sportlichen Erfolge müssen künftig auf mindestens fünf unterschiedlichen Turnierplätzen erbracht worden sein, das gilt für Dressur- wie Springreiter gleichermaßen. Die Dressurreiter bekommen das Goldene Reitabzeichen verliehen, wenn sie zehn Siege auf S-Niveau nachweisen können. Künftig ist nicht mehr gestattet, alle zehn erforderlichen Siege durch Platzierungen an 2. bis 5. Stelle in Grand Prix und Grand Prix Special zu ersetzen. Ab 2020 dürfen nur noch fünf Siege durch solche Platzierungen ersetzt werden.
Ausgabe 11/24
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