Recht: Wann der Stallbetreiber

Foto: Stefan Lafrentz

Recht: Wann der Stallbetreiber

Derarartige Fälle beschäftigen meine Kollegen und mich immer mehr“, sagt Dr. Sascha Brückner, auf hippologisches Recht spezialisierter Rechtsanwalt sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdehaltung, -zucht und-sport aus Lübeck – und meint damit Fälle, die sich um die Haftung des Pensionsstallbetreibers für eingestellte Pferde drehen. Weideverletzungen, Gesundheitsschäden als Folgen einer falschen Fütterung und Verletzungen an Stalleinrichtungen – diese drei großen Bereiche seien die „Klassiker“, in denen es zum Rechtsstreit zwischen Einstellern und Stallbetreibern kommt. Stallbetreiber, die Pensionspferde aufnehmen, haben für Sicherheit und Wohlergehen ihrer vierbeinigen Mieter zu sorgen. Für Schäden haften sie in größerem Ausmaß, als viele denken.

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