Mag schon sein, dass es eine Binsenweisheit ist. Aber dennoch kann man es gar nicht oft genug betonen: Wer Reitunterricht gibt, übernimmt viel Verantwortung, nicht zuletzt für die Sicherheit seines Reitschülers. Dementsprechend groß ist auch das Haftungsrisiko. Dabeii spielt es keine Rolle, ob der Betreffende eine Trainerlizenz hat oder nicht“, betont der auf hippologisches Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Sascha Brückner aus Lübeck, der jedoch dringend dazu rät, ausschließlich bei lizensierten oder erfahrenen Reitlehrern Unterricht zu nehmen: „Ob mit oder ohne Lizenz haftet der Reitlehrer für Fehler, durch die der Reitschüler zu Schaden kommt.“ Dabei genügt bereits die sogenannte einfache Fahrlässigkeit, also die leichteste Form der Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht.
Ausgabe 02/25
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