Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mitteilte, ist ab 2019 ein Fohlenbrennen ohne Betäubung nicht mehr zulässig. In Anlehnung an das Tierschutzgesetz, das einen Eingriff am Tier nur bei Anwendung einer örtlichen Schmerzausschaltung gestattet, dürfen Fohlen künftig nur noch mit einem für Pferde zugelassenem Tierarzneimittel gebrannt werden. Doch die Zulassungserweiterung eines geeigneten Arzneimittels mit dem Wirkstoff Lidocain, das die Arbeitsgruppe der FN erfolgreich zur lokalen Betäubung getestet hatte, wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) abgelehnt, stattdessen solle kostenintensiv und zeitaufwendig eine Neuzulassung beantragt werden. Auch ein zeitlicher Aufschub konnte für die Pferdezucht nicht erwirkt werden. In Ermangelung eines geeignetes Betäubungsmittels wird es 2019 keinen Schenkelbrand geben können, womit die lange Tradition der Pferdezucht vor dem Aus steht.
„Wir haben bis zum Schluss um einen Aufschub gekämpft“, sagte Dr. Norbert Camp, Mitglied des Vorstands Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Vorsitzender des Trakehner Verbandes. „Gerade in letzter Zeit hat sich gezeigt, wie hilfreich der Brand als zusätzliches, zuverlässiges Merkmal zur eindeutigen Identifikation eines Pferdes und dessen Rückführbarkeit ist.“ Zu befürchten seien auch Veränderungen in den Zusammenkünften der Züchter. Gerade die Fohlenbrenntermine seien wichtig gewesen, die Züchter zusammenzubringen. „Wir haben alles versucht, sind aber jetzt an dem Punkt angekommen, wo wir uns zunächst einmal damit abfinden müssen, dass der Brand erst einmal weg ist“, so Dr. Thomas Nissen, Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes. (PM)